Europawahl am 25. Mai 2014

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Volksbefragung am 20. Jänner 2013

Wahlberechtigung:

  • Österreichische Staatsbürger(innen), die am 25. Mai 2014 das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
  • Auslandsösterreicher(innen), die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden.
  • Unionsbürger(innen) mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am Stichtag bei der Hauptwohnsitzgemeinde - auf entsprechenden Antrag - in die Europa-Wählerevidenz eingetragen wurden.

Wie kann man wählen?

Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal.
Die Wahllokale der vier Wahlsprengel in der Gemeinde Schlüßlberg haben am Wahltag für Sie von 07.00 - 14.00 Uhr geöffnet. Für einen reibungslosen Ablauf nehmen Sie bitte die "Amtliche Wahlinformation", welche Ihnen in den folgenden Tagen zugeschickt wird, ins Wahllokal mit!  

Wählen mit Wahlkarte:

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen. Mit der amtlichen Wahlinformation erhalten Sie gleichzeitig eine Anforderungskarte, die Sie uns portofrei mit dem beiliegenden Kuvert übermitteln können.
Verfügen sie über einen Internetzugang, bitte die Antragstellung über www.wahlkartenantrag.at durchführen!
Stellen Sie so früh wie möglich Ihren Antrag!!
Die Vorteile für die elektronische Antragstellung liegt auf der Hand: schnell, einfach, keine Portokosten, kein persönlicher Amtsweg, keine Wartezeiten, Möglichkeit der Statusverfolgung Ihres Antrages, E-Mail-Verständigung nach erfolgter Antragstellung und Wahlkartenausstellung. Beachten Sie bitte, dass die späteste Antragstellung bis zum 21. Mai 2014 erfolgen muss. Persönlich können Sie Anträge auf eine Wahlkartenausstellung bis Freitag, 23. Mai 2014, 12.00 Uhr am Gemeindeamt durchführen.

WICHTIG!!! Die Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden.

Der (Die) Wahlkarteninhaber(in) kann sowohl im Inland als auch im Ausland die Stimme SOFORT nach Erhalt der Wahlkarte abgeben (Briefwahl) und muss nicht bis zum Wahltag zuwarten.
Sollten Sie durch mangelde Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit das Wahllokal nicht aufsuchen können, so nützen Sie bitte die Briefwahl!
Falls Sie jedoch eine besondere Wahlbehörde wünschen, wird Sie eine fliegende Wahlkommission besuchen. Voraussetzung ist jedoch auch, dass Sie über eine Wahlkarte verfügen - daher ist auch in diesem Fall eine Wahlkarte zu beantragen.

 
 

25.03.2014