Energieeffizienzrichtlinie (EED III)

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED III) verpflichtet Gemeinden ein Gebäudeinventar zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses Inventar soll alle eigenen, gemieteten und/oder gepachteten Gebäude mit einer konditionierten Gesamtnutzfläche von mehr als 250 m² umfassen und Informationen zum jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Strom, Kühlung und Warmwasser enthalten.


Die Energieausweise werden ehestmöglich mit nachstehendem Gebäudeinventar verknüpft.


Gebäudeinventar:

Gebäudeinventarliste_Marktgemeinde Schlüßlberg