Information zur Geflügelhaltung

gänse

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Aufgrund der insgesamt wärmeren Witterung und der geringen Anzahl an aufgefundenen Wildvögeln, bei denen Geflügelpest festgestellt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die größte Gefahr für einen Eintrag der Tierseuche in den Hausgeflügelbestand saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden die Risikogebiete entsprechend angepasst. Jene Gebiete in Oberösterreich mit stark erhöhtem Risiko (dazu zählten auch die Gemeinden des Bezirkes Grieskirchen) wurden herabgestuft zu Gebieten mit erhöhtem Risiko.

Ganz Österreich ist nun als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko festgelegt. Es besteht somit österreichweit keine Stallpflicht mehr.

In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind die Biosicherheitsmaßnahmen gem. § 8 Abs. 3 und 4 Vogelgesundheitsverordnung verpflichtend einzuhalten. Das diesbezügliche Informationsblatt finden Sie hier: Infoblatt_Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_erhöhtem_Geflügelpestrisiko.pdf herunterladen (0.13 MB)



Quelle: BH Grieskirchen

28.03.2025