Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Heckenrückschnitt

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Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Überhängende Äste oder zu hohe Hecken können die Sicht einschränken und zu gefährlichen Verkehrssituationen führen. Besonders betroffen sind große Fahrzeuge wie Müllautos oder aber auch Feuerwehr- bzw. Einsatzfahrzeuge.

Wichtig zu wissen: Grundstückseigentümer sind laut § 91, Abs. 1, StVO 1960, verpflichtet, Bäume, Hecken, Sträucher udgl. auf die Grundgrenze zurückzuschneiden, so dass Gehwege, Straßen und öffentliche Flächen frei bleiben und sicher benutzbar sind. Bitte sorgen Sie daher für ausreichend Lichtraum über Gehwegen und Fahrbahnen.

Rückschnitt

02.04.2026