Schlüßlberger Sozialfonds

sparschwein

Immer wieder geraten Menschen unvermittelt in eine Notlage. Um Bürgerinnen und Bürgern der Marktgemeinde Schlüßlberg in solchen Lebenssituationen helfen zu können, hat der Gemeinderat die Einführung des „Schlüßlberger Sozialfonds“ beschlossen.

Schlüßlbergerinnen und Schlüßlberger können für diesen Fonds spenden. Die Marktgemeinde Schlüßlberg wird den Fonds zum Start mit 5.000 Euro befüllen. In den Folgejahren wird die Marktgemeinde eine Mindesteinlage von 2.000 Euro jährlich garantieren. 

Die Spenden werden auf einem Verwahrgeldkonto verwaltet und an Schlüßlbergerinnen und Schlüßlberger rasch und unbürokratisch ausbezahlt. Die Spenden kommen ausschließlich Menschen zugute, die mit Hauptwohnsitz in Schlüßlberg gemeldet sind. Anträge für Unterstützung aus dem Fonds können im Bürgerservice der Marktgemeinde eingebracht werden. 

Spenden können Sie sofort an die Kontonummer 

IBAN: AT87 2032 0121 0090 1880 

mit dem Verwendungszweck „Sozialfonds“ überweisen!

Empfangsberechtigt sind Personen, die unverschuldet und unvorhergesehen in Not geraten sind. In diesen besonderen Lebenslagen ist in Zukunft die rasche und unkomplizierte Hilfe durch die Gemeinde möglich. Gefördert werden Personen, die eine außerordentliche Unterstützung benötigen und ihren Hauptwohnsitz mindestens drei Monate in Schlüßlberg haben. Es sind Einkommensobergrenzen vorgesehen. Die Marktgemeinde Schlüßlberg orientiert sich dabei an dem für die jeweilige Familiensituation geltenden Richtsatz für den Sozialmarkt. Bei der Festlegung der Förderwürdigkeit sind die spezifischen Umstände bzw. die finanzielle Notsituation der Antragsteller zu berücksichtigen. Erhaltene Beihilfen oder Unterhaltszahlungen werden nicht als Einkommen gewertet. Vorhandene Sparguthaben und  Zahlungsverpflichtungen sind zu berücksichtigen. Die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes besteht vor allem in der Beschaffung von Nahrung, Kleidung, Wohnung und der medizinischen Versorgung. Die Hilfestellung ist nur dann zu gewähren, wenn keine andere Möglichkeit für eine zeitgerechte Unterstützung besteht.

An die Gemeinde herangetragene Fälle werden diskret im Zuge einer nicht öffentlichen Sitzung des Gremium beraten, um somit auch die Privatsphäre der Betroffenen zu wahren. 

Hier gelangen Sie zum Antrag für die Gewährung einer Unterstützung aus dem Sozialfonds: FORMULAR

06.02.2023