Achtung Hundebesitzer!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

hunde

 

 

Hundekot auf Gehwegen, Wiesen und Feldern sorgt immer wieder für Probleme und Aufregung. 

Auch die Schlüßlberger Bevölkerung stört die Verschmutzung der Natur durch Hundekot. 

Sauberkeit und Hygiene entlang der beliebten "Gassi-Wege" werden von den  

Hundebesitzern oft vernachlässigt, was nicht selten Anlass für Beschwerden ist. 

Der Hundekot verschmutzt aber nicht nur Wiesen und Wege,  

sondern sei auch für die Landwirte und Tiere ein großes Problem.  

"Durch den Hundekot werden Futter- und Weideflächen verunreinigt.  

Das kann zu Krankheiten bei den Weidetieren führen."  

Es kann zu Krankheiten wie Noesporose führen. Dies ist ein einzelliger Parasit,  

der bei manchen Rindern Fehlgeburten auslösen kann.  

Abschließend möchte die Marktgemeinde Schlüßlberg darauf aufmerksam machen,  

dass der § 6 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 besagt, dass Hunde an öffentlichen Orten  

im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen.  

Nach § 6, Abs. 3 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 ist auch jeder der einen Hund führt,

verpflichtet, die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet

hinterlassen  hat, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen.  

Im Gemeindegebiet stehen „Hundetoiletten“ bereit, welche Einwurfmöglichkeiten für den Hundekot bieten.

 

 

 

 

 

22.10.2019