EU-Wahl 2024

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Wichtige Informationen zur Europawahl 2024

Wahltag: Sonntag, 9. Juni 2024
Stichtag: Dienstag, 26. März 2024


Bin ich wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
  • Österreicher, Auslandsösterreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Allgemeine Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Sollten Sie am Wahltag, 9. Juni 2024, nicht in der Marktgemeinde Schlüßlberg aufhältig sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben.

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:

Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere 

  • wegen Ortsabwesenheit,
  • aus gesundheitlichen Gründen oder
  • wegen Aufenthalts im Ausland.

Bitte beachten Sie für die Beantragung Ihrer Wahlkarte den nächsten Abschnitt "Amtliche Wahlinformation".


Wo und wann kann man in der Marktgemeinde Schlüßlberg eine Wahlkarte beantragen?

Schriftlich:

Bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag: Mittwoch, 5. Juni 2024.

Wenn eine persönliche Übernahme durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr.

Persönlich/Mündlich:

Voraussichtlich ab Mitte Mai möglich und bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr.

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Achtung: Am Freitag, 7. Juni 2024, können Wahlkarten nur bis 12:00 Uhr beantragt werden!

Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!

Benötigte Dokumente:

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Original nötig. 

Für schriftliche Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Hauptwohnsitzadresse
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versendet werden soll
  • Begründung der Beantragung! (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe)
  • Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.

Schriftlich beantragte Wahlkarten (Post, E-Mail, Internet, Fax) werden grundsätzlich eingeschrieben versendet.


Weitere Hinweise:

  • Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mit dieser Ihre Stimme abgeben.
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am Sonntag, 9. Juni 2024, ausschließlich in dem Wahlsprengel, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.
  • Verloren gegangene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen.
  • Mit einer Wahlkarte können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich wählen.

Amtliche Wahlinformation

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für unsere Marktgemeinde.

Wir möchten Sie bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen voraussichtlich ab Mitte Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Amtliche Wahlinformation


Die Amtliche Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. Dafür stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

1)    Persönlich in der Gemeinde

2)    Schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder

3)    Elektronisch im Internet.

Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Sollten Sie am Wahltag in ihrem Wahllokal wählen wollen, so bringen Sie dafür bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.


Informationen für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben

Was können Sie tun, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und bei der Europawahl am 9. Juni 2024 wählen wollen?
Dann können Sie ein Wahlkarte beantragen.

Zudem kann beantragt werden, dass Sie von einer besonderen Wahlbehörde ("Fliegenden Wahlbehörde") besucht werden wollen.


Kontakt

Marktgemeindeamt Schlüßlberg
Marktplatz 1
4707 Schlüßlberg
Tel.: +43 7248 66066
E-Mail: gemeinde@schluesslberg.ooe.gv.at

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr

29.04.2024