Subvention an Altersjubilare und besondere Hochzeitsanlässe

Anlässlich des 75., 80., 85., 90. (älter als 90 Jahre jährlich) Geburtstag oder anlässlicher der Goldenen oder Diamantenen Hochzeit gratuliert der Bürgermeister dem Jubilar und überreicht ihm einen Geschenkskorb im Wert von EUR 60,00.

Zuständig

Zuständigkeiten