Winterdienst

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Schneepflug

Die Marktgemeinde Schlüßlberg und die Bauhofmitarbeiter sind stets bemüht das Straßennetz von Schnee und Eis freizuhalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen und um Verständnis gebeten, dass die Räumdienste vorgegebene Routen fahren, die sich nach Bedarf und Prioritäten (Bergstraßen, Brücken,...) orientieren.

Räum- und Streupflicht der Anrainer (gem. § 93 der StVO)
Alle Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in der Zeit zwischen 06.00 und 22.00 Uhr die Gehsteige (oder 1 m Fahrbahn, wenn kein Gehsteig vorhanden) entlang Ihrer Liegenschaft von Schnee und Glatteis zu säubern und zu bestreuen!
Liegenschaftseigentümer dürfen sich nicht darauf verlassen, dass die Gehsteige von der Gemeinde geräumt werden. Bei Unfällen durch fehlende oder mangelhafte Räumung oder Streuung haftet der Besitzer!
Das Abladen von Schnee auf der Straße ist verboten! Der Schnee von Hauszugängen und -zufahrten darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden. Diese Handlungsweise ist strafbar und führt bei Unfällen zur Mithaftung. Wir möchten also eindringlich darauf hinweisen, solche Ablagerungen im eigenen Interesse zu unterlassen!

Parken auf Gemeindestraßen
Wir appellieren gerade in den Wintermonaten Ihr Fahrzeug so zu parken, dass unsere Räum- und Streufahrzeuge (Überbreite!) ungehindert passieren können. Ansonsten kann der Winterdienst in solchen Straßenzügen nicht durchgeführt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

06.12.2018