Information betreffend Wahlkarte für die Bundespräsidentenwahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Beantragung einer Wahlkarte

Unter welchen Voraussetzungen können Sie am 25. April 2010 an der Bundespräsidentenwahl teilnehmen?

Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl 2010 sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • österreichische(r) Staatsbürer(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich sind, spätestens am Wahltag (also am 25. April 2010) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • Auslandsösterreicher(in) sind, spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wenn Sie österreichische(r) Staatsbürger(in) sind und Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.

Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, aufhalten?

Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie ein Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder - ohne Wahlbehörde - im Weg einer Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte (es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich (persönlich, nicht telefonisch) oder schriftlich (z.B. per Fax, per E-Mail oder über die Homepage der Gemeinde) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist beginnend mit dem Tag der Ausschreibung der Wahl (2. Februar 2010) möglich.

Als Auslandsdösterreicher(in) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) anfordern.

Bitte beachten Sie dass Sie die Wahlkarte keinesfalls im Bundesministerium für Inneres beantragen können!

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte entweder bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mittwoch, 21. April 2010) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) stellen. Mündlich kann eine Wahlkarte bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 23. April 2010) beantragt werden.

Welche Dukumente werden bei der Antragstellung benötigt?

Sollten Sie Ihre Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden, persönlich beantragen, so benötigen Sie dazu ein Identitätsdokument, idealerweise einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein). Der Meldezettel ist kein Identitätsnachweis! Wenn Sie Ihre Wahlkarte schriftlich beantragen, müssen Sie Ihre Identität auf andere Weise glaubhaft machen (z.B. durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde). Bei einer elektronischen Einbringung können Sie den Antrag, sofern dies vorgesehen ist, auch digital signieren.

Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte versendet?

Die Wahlkarte wird nach Herstellung der amtlichen Stimmzettel, knapp drei Wochen vor dem Wahltag, erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse - auch im Ausland) ersuchen.

Was haben Sie ganz allgemein zu beachten?

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden!

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!

Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 25. April 2010 Ihre Stimme abgeben.


23.02.2010