Reparaturbonus - Förderung des Landes OÖ

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"Reparaturbonus" - Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen  

Ziel der Förderaktion ist es, durch das Reparieren von Elektrogeräten Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern soll verlängert und damit der Wandel von der Wegwerfgesellschaft zu einer nachhaltigen Gesellschaft unterstützt werden. 

Wer wird gefördert? 

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich 

Was wird gefördert? 

Die Reparatur von haushaltsüblichen 

Elektrogroßgeräten 

Elektrokleingeräten 

Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Vergabe des Reparaturauftrages Kontakt mit der Förderstelle auf. 

Hinweis 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass NUR Reparaturen von dazu berechtigen Gewerbebetrieben, die im Reparaturführer Oberösterreich angeführt sind (siehe Link weiter unten), anerkannt werden. Bitte fragen Sie den Betrieb Ihrer Wahl, ob er gelistet ist bzw. teilen Sie diesem mit, dass eine kostenlose Registrierung VOR der Reparatur notwendig ist. 

Wie wird gefördert? 

Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt und Kalenderjahr 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro. 

Förderfähige Kosten sind Reparaturdienstleistungen an Elektrogeräten im eigenen Haushalt. 

Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten für die Reparaturen. 

Diese Landesförderung kann mit allfälligen weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100 % der anrechenbaren Kosten) erfolgen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Auf der Rechnung muss die Art der Reparatur ausgewiesen sein. 

Rechnungsdatum ab 03. September 2018 

Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF bzw. der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht. 

Bei Nichteinhaltung der Richtlinien ist die Förderung zurückzuzahlen. 

Die Förderwerberin bzw. der Förderwerber haftet für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben. 

Förderwerberinnen bzw. Förderwerber müssen den Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben. 

Eine Förderung für Kosten für Reparaturdienstleistungen im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ist nicht möglich. 

Die ausführende Firma muss im Reparaturführer Oberösterreich registriert sein. 

Erforderliche Unterlagen 

Detailliert aufgeschlüsselte Rechnung (mit Art der Reparatur) und Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) in Kopie

 

 

https://e-gov.ooe.gv.at/formserver/start.do?event=view&wfjs_enabled=false&generalid=us03reparaturbonus#

31.10.2019