Sollten Sie am Wahltag, 9. Juni 2024, nicht in der Marktgemeinde Schlüßlberg aufhältig sein, können Sie natürlich trotzdem Ihre Stimme abgeben.
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben:
Wahlberechtigte, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme in jenem Wahlsprengel abzugeben, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, insbesondere
- wegen Ortsabwesenheit,
- aus gesundheitlichen Gründen oder
- wegen Aufenthalts im Ausland.
Bitte beachten Sie für die Beantragung Ihrer Wahlkarte den nächsten Abschnitt "Amtliche Wahlinformation".
Wo und wann kann man in der Marktgemeinde Schlüßlberg eine Wahlkarte beantragen?
Schriftlich:
Bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag: Mittwoch, 5. Juni 2024.
Wenn eine persönliche Übernahme durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Persönlich/Mündlich:
Voraussichtlich ab Mitte Mai möglich und bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr.
Öffnungszeiten:
- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 07:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr
Achtung: Am Freitag, 7. Juni 2024, können Wahlkarten nur bis 12:00 Uhr beantragt werden!
Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!
Benötigte Dokumente:
Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Original nötig.
Für schriftliche Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:
- Familienname und Vorname
- Geburtsdatum
- Hauptwohnsitzadresse
- Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
- eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versendet werden soll
- Begründung der Beantragung! (z.B. Ortsabwesenheit, Auslandsaufenthalt, gesundheitliche Gründe)
- Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.
Schriftlich beantragte Wahlkarten (Post, E-Mail, Internet, Fax) werden grundsätzlich eingeschrieben versendet.
Weitere Hinweise:
- Beantragen Sie rechtzeitig Ihre Wahlkarte in Ihrer Wohnsitzgemeinde.
- Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mit dieser Ihre Stimme abgeben.
- Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am Sonntag, 9. Juni 2024, ausschließlich in dem Wahlsprengel, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.
- Verloren gegangene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen.
- Mit einer Wahlkarte können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich wählen.