Baubewilligung

Die OÖ. Bauordnung sieht für Bauvorhaben entweder eine Anzeigepflicht (siehe Bauanzeige)oder eine Bewilligungspflicht vor. Folgende Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig:

  • Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden
  • Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, wenn diese das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigen oder zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen.
  • Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden, bei Beinträchtigung der Festigkeit tragender Bauteile, des Brandschutzes, der Gesundheit oder Hygiene
  • Abbruch von Gebäuden, wenn diese an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammen gebaut sind

Unter Voraussetzung, dass bei den Einreichplänen die Nachbarn einen Einwendungsverzicht unterschrieben haben, kann auf eine Bauverhandlung verzichtet werden. Die Genehmigung erfolgt dann am Bauberatungstag mit dem Bausachverständigen. Der Baubewilligungsbescheid des Bürgermeisters wird in der Folge zugesandt. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Baufreistellung)  besteht die Möglichkeit, auch den Neu-, Zu- oder Umbau von Kleinhausbauten und sonstigen Wohngebäuden (ausgenommen Hochhäuser) mittels Bauanzeige der Baubehörde anzuzeigen.

Zuständig