Bauverhandlungen

Eine Bauverhandlung ist nach den bisherigen Erfahrungswerten mit der OÖ. Bauordnungsnovelle nur mehr in Einzelfällen erforderlich, da meistens ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren" durchgeführt werden kann. Sollten bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben nicht alle Nachbarn auf den Bauplänen einen Einwendungsverzicht unterfertigt haben, so ist wie bisher eine Bauverhandlung erforderlich. Diese wird ca. 2 Wochen vorher mittels Kundmachung öffentlich verständigt und auch die Nachbarn nachweislich verständigt.