Buchhaltung

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In der Buchhaltung im 1. Stock geht's um's Geld!

Hier wird das gesamte Vermögen der Marktgemeinde Schlüßlberg verwaltet. Es ist Aufgabe der Buchhaltung sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben (wie zB Wasser-, Kanal-, Müll-, und Kindergartengebühr, Aufschließungsbeiträge, Hundeabgabe, Kommunalsteuer, etc.) einzuheben und zu verwalten. Die Höhe der Gebühren müssen vom Gemeinderat mittels Verordnung festgelegt werden.

Zu den weiteren Tätigkeiten der Buchhaltung zählen die Erstellung des Voranschlages, des Nachtragsvoranschlages, des Mittelfristigen Finanzplanes sowie des Rechnungsabschlusses.

 

MitarbeiterInnen

Formulare

Verordnungen